LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 13.09.2010
L 2 AS 302/10 B
Vorinstanzen:
SG Halle/Saale - S 10 AS 6542/09 - 20.7.2010,

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 13.09.2010 (L 2 AS 302/10 B) - DRsp Nr. 2010/20588

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.09.2010 - Aktenzeichen L 2 AS 302/10 B

DRsp Nr. 2010/20588

Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 20. Juli 2010 wird aufgehoben.

Der Klägerin wird Wiedereinsetzung in die Frist zur Erhebung der Klage gewährt.

Gründe:

I. Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung einer Wiedereinsetzung in die von ihr versäumte Klagefrist.

Die Klägerin reichte am 18. Dezember 2009 durch einen von ihr bevollmächtigten Rechtsanwalt beim Sozialgericht Halle (SG) einen Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst einem Entwurf einer Klage gegen einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt vom 28. Januar 2008 ein.

Nachdem das SG Prozesskostenhilfe mit einem der Klägerin am 25. März 2010 zugestellten Beschluss bewilligte, beantragte die Klägerin am 26. März 2010 die Wiedereinsetzung. Am 29. März 2010 hat die Klägerin die Klage gegen den Bescheid vom 28. Januar 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Dezember 2009 erhoben.