Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 20. Juli 2010 wird aufgehoben.
Der Klägerin wird Wiedereinsetzung in die Frist zur Erhebung der Klage gewährt.
I. Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung einer Wiedereinsetzung in die von ihr versäumte Klagefrist.
Die Klägerin reichte am 18. Dezember 2009 durch einen von ihr bevollmächtigten Rechtsanwalt beim Sozialgericht Halle (
Nachdem das
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