LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 12.10.2011
L 4 P 14/11 B ER
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 12.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 P 15/11

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 12.10.2011 (L 4 P 14/11 B ER) - DRsp Nr. 2012/7758

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.10.2011 - Aktenzeichen L 4 P 14/11 B ER

DRsp Nr. 2012/7758

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 12. Mai 2011 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (nachfolgend: Antragstellerin) begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Gewährung weiterer Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.918,- EUR monatlich zur Vermeidung von Härten. Daneben begehrt sie die unverzügliche Auszahlung anteiligen Pflegegeldes für nicht in Anspruch genommene Pflegesachleistungen sowie die Übernahme von Kosten für die Übermittlung eines Pflegegutachtens.