Dem Kläger wird unter Änderung des Beschlusses des Sozialgerichts Magdeburg vom 7. Dezember 2009 für die Durchführung des erstinstanzlichen Verfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Torsten F., H., unter Zahlung von monatlichen Raten in Höhe von 95,00 EUR bewilligt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I. Der Kläger wendet sich in der Hauptsache gegen die Überleitung gegen ihn gerichteter Ansprüche auf den beklagten Landkreis.
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