Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 8. Februar 2010 wird abgeändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 11. November 2009 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 16. Juli 2009 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 26. Oktober 2009 wird ohne Stellung einer Sicherheitsleistung angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
Der Streitwert wird auf 7 401,52 EUR festgesetzt.
I. Der Antragssteller (Ast) begehrt einstweiligen Rechtsschutz in einer Beitragsstreitigkeit.
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