LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.11.2010
L 2 AS 325/10 B ER
Vorinstanzen:
SG Halle/Saale - S 22 AS 2569/10 ER,

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.11.2010 (L 2 AS 325/10 B ER) - DRsp Nr. 2010/21248

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2010 - Aktenzeichen L 2 AS 325/10 B ER

DRsp Nr. 2010/21248

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Die Antragstellerin begehrt von den Antragsgegnern im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen der ihr gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) höhere Leistungen.