Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Die Antragstellerin begehrt von den Antragsgegnern im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen der ihr gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) höhere Leistungen.
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