LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 07.03.2011
L 5 AS 477/09 NZB
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 31.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 289/08

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 07.03.2011 (L 5 AS 477/09 NZB) - DRsp Nr. 2011/7804

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2011 - Aktenzeichen L 5 AS 477/09 NZB

DRsp Nr. 2011/7804

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 31. August 2009 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Der Beschwerdeführer und Kläger (im Folgenden: Kläger) begehrt der Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 31. August 2009. In der Sache begehrt er die Übernahme von Bewerbungskosten durch den Beklagten.