LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 06.07.2010
L 5 AS 136/10 B ER
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 12.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 14 AS 36/10

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 06.07.2010 (L 5 AS 136/10 B ER) - DRsp Nr. 2010/17454

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.07.2010 - Aktenzeichen L 5 AS 136/10 B ER

DRsp Nr. 2010/17454

Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 12. März 2010 wird abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin nach Vorlage einer Rechnung über die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage oder einer abflusslosen Sammelgrube auf ihrem Grundstück sowie Zug um Zug gegen den Abschluss einer Rückzahlungsvereinbarung über einen Betrag von 35,90 EUR/Monat ab dem Monat der Auszahlung vorläufig ein Darlehen über die Rechnungssumme, höchstens aber i.H.v. 3.213,00 EUR zu bewilligen.

Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin 1/2 der außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge zu erstatten.

Gründe:

I. Die Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin wendet sich gegen ihre Verpflichtung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zur vorläufigen Bewilligung eines zins- und tilgungsfreien Darlehens i.H.v. 6.466,20 EUR nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum Zwecke der Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage.