LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 04.10.2011
L 5 AS 156/11 B
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 529/09

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 04.10.2011 (L 5 AS 156/11 B) - DRsp Nr. 2011/18734

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.10.2011 - Aktenzeichen L 5 AS 156/11 B

DRsp Nr. 2011/18734

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg, das ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Klageverfahren abgelehnt hat. In der Sache begehrt sie die Entfernung/Abänderung einer Teilnehmerbeurteilung.

Die am ... 1956 geborene Klägerin bezieht vom Beklagten Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). In der Zeit vom 10. September 2007 bis 4. April 2008 nahm sie an der Maßnahme "Kompetenzentfaltung und Qualifizierung - Verbesserung der Wiedereingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt" teil. Der Maßnahmeträger, die Ingenieurgesellschaft für Planung und Bildung (IPB), übersandte dem Beklagten eine Teilnehmerbeurteilung, die der Klägerin anlässlich einer ihr am 11. Dezember 2008 gewährten Einsicht in die Verwaltungsakten zur Kenntnis gelangte. Hinsichtlich des Inhalts der Beurteilung wird auf Blatt 721 der Verwaltungsakte Bezug genommen.