Der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 23. Januar 2008 wird abgeändert und der Streitwert für das Klageverfahren auf 60.000 EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I. Die Kläger wenden sich mit ihrer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung für ein durch Vergleich beendetes, gerichtskostenpflichtiges Klageverfahren.
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