LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 04.08.2011
L 2 AS 285/11 B ER
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 05.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 3445/11

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 04.08.2011 (L 2 AS 285/11 B ER) - DRsp Nr. 2011/18722

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.08.2011 - Aktenzeichen L 2 AS 285/11 B ER

DRsp Nr. 2011/18722

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 5. Juli 2011 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Gründe:

I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer begehrt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Verpflichtung des Antragsgegners zur vorläufigen Übernahme der Kosten für eine am 20. Juni 2011 begonnene Ausbildung zum Eisenbahnfahrzeugführer.