LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 01.12.2005
L 4 B 48/05 KA ER
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 29.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 KA 97/05

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 01.12.2005 (L 4 B 48/05 KA ER) - DRsp Nr. 2012/4334

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.12.2005 - Aktenzeichen L 4 B 48/05 KA ER

DRsp Nr. 2012/4334

Der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 29. September 2005 wird aufgehoben und der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 15. September 2005 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 78.789,41 EUR festgesetzt.

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses wegen der Verordnung über die sterile Zubereitung mit Interferongamma modifiziertem Tocopherolacetat stabilisiertem Tumormaterial nach Rezeptur der L. N. GmbH H. in Höhe von insgesamt 236.368,24 EUR.

Der Antragsteller ist als Facharzt für Urologie zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Er behandelte in den Quartalen III/2001 bis I/2002 den bei der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) versicherten Patienten P. D., der an einem Nierentumor mit Metastasierung erkrankt war.