LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 31.05.2011
L 3 AS 147/09
Vorinstanzen:
SG Koblenz, vom 11.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 734/07

LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 31.05.2011 (L 3 AS 147/09) - DRsp Nr. 2011/15861

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.05.2011 - Aktenzeichen L 3 AS 147/09

DRsp Nr. 2011/15861

1. Ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 BGB ist als Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II anzusehen. 2. Vermögen dient nicht der "baldigen" Beschaffung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe, wenn die Eigentumsübertragung erst fünf Jahre nach Antragstellung erfolgen soll. 3. Bei der Frage, ob die Verwertung des Vermögens eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II bedeutet, kommt es nicht darauf an, ob die Verwertung eine besondere moralische Härte darstellen würde.

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 11.02.2009 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger in der Zeit vom 15.12.2006 bis zum 31.07.2007 Anspruch auf ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) hat.