Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Sozialgerichts Speyer vom 23.09.2008 geändert.
Der Streitwert für das Verfahren S
Dieses Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I. In der Hauptsache beim Sozialgericht (
Den Streitwert für das Klageverfahren hat das
Gegen den am 25.09.2008 zugestellten Beschluss haben die Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 26.09.2008 Beschwerde mit der Begründung erhoben, die Bedeutung des Rechtsstreits für die Klägerin sei auf Grund der gegebenen Existenzgefährdung mindestens in Höhe des Stammkapitals von 51.000,00 DM zu bemessen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|