LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 26.03.2012
L 19 AS 708/10
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 31.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 268/08

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 26.03.2012 (L 19 AS 708/10) - DRsp Nr. 2013/2052

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.03.2012 - Aktenzeichen L 19 AS 708/10

DRsp Nr. 2013/2052

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 31.03.2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Zahlung eines Wertersatzes für geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 5.214,19 EUR im Wege des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches.