Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 13.03.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Arbeitsunfalls.
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