Das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.11.2008 wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 20.1.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6.4.2005 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 768.455,68 Euro festgesetzt.
Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid der Beklagten, mit dem er als Gesellschafter der H Q und H B Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR; nachfolgend: GbR) auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen i.H.v. 417.015,29 EUR zzgl. Säumniszuschlägen i.H.v. 351.440,39 EUR in Anspruch genommen wird.
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