Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.10.2021 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Witwerrente.
Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist Witwer der am 00.00.0000 geborenen und am 00.00.0000 verstorbene Versicherten V. (nachfolgend: Versicherte).
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