LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24.05.2023
L 3 R 1012/21
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 11.10.2021

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24.05.2023 (L 3 R 1012/21) - DRsp Nr. 2023/15560

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.05.2023 - Aktenzeichen L 3 R 1012/21

DRsp Nr. 2023/15560

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.10.2021 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung einer Witwerrente.

Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist Witwer der am 00.00.0000 geborenen und am 00.00.0000 verstorbene Versicherten V. (nachfolgend: Versicherte).