Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.08.2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 440,65 EUR festgesetzt.
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