Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 5.5.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist Rente wegen voller, hilfsweise wegen teilweiser Erwerbsminderung.
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