Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.09.2009 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 19) sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 50.000 Euro festgesetzt.
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