Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.03.2008 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt.
Die Klägerin wendet sich mit den Klagen gegen die finanzwirksame Berücksichtigung der strukturierten Behandlungsprogramme chronisch Kranker (Disease-Management Programm - DMP) im Rahmen des Risikostrukturausgleichs (RSA).
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