Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 01.06.2010 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Detmold zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Kürzung ihrer Grundsicherungsleistung für den Monat Januar 2010 in Höhe von 125,65 EUR unter dem Aspekt der häuslichen Ersparnis während einer stationären Krankenhausbehandlung und einer sich anschließenden Rehabilitationsmaßnahme.
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