LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 22.11.2012 L 16 KR 88/09 KL
Vorinstanzen:
SG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 104/07
LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 22.11.2012 (L 16 KR 88/09 KL) - DRsp Nr. 2013/3760
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.11.2012 - Aktenzeichen L 16 KR 88/09 KL
DRsp Nr. 2013/3760
Tenor
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte für das Kalenderjahr 2009 die Zuweisungen nach § 272 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ((SGB V), sog. Konvergenzzuweisungen) zutreffend festgesetzt hat und ob die Klägerin verpflichtet ist, Überzahlungen zu erstatten.
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