LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 22.11.2012 L 16 KR 249/09 KL
LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 22.11.2012 (L 16 KR 249/09 KL) - DRsp Nr. 2013/6662
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.11.2012 - Aktenzeichen L 16 KR 249/09 KL
DRsp Nr. 2013/6662
Tenor
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist die Höhe der Konvergenzzuweisungen nach § 272 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) im Jahresausgleichsbescheid für das Ausgleichsjahr 2010 und im Korrekturbescheid für das Ausgleichsjahr 2009.
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