Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 15.11.2010 wird aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Detmold zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Sozialgericht vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz -
Die am 00.00.1976 geborene Klägerin beantragte im Juni 2005 erstmals die Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem
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