Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10. September 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revison wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Beitragspflicht aus außerlandwirtschaftlichen Einkommen des Klägers.
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