LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 20.12.2012 L 9 SO 22/09
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 18.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 SO 17/08
LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 20.12.2012 (L 9 SO 22/09) - DRsp Nr. 2013/3757
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2012 - Aktenzeichen L 9 SO 22/09
DRsp Nr. 2013/3757
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.12.2008 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen die Überleitung von Schadensersatzansprüchen des Beigeladenen gegen sie auf den Beklagten nach § 93SGB XII.
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