Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 04.07.2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 66643,93 EUR festgesetzt. Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung von Kosten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an den Versicherten N.
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