Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 19.09.2011 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Kläger im Zeitraum Februar bis Juli 2011 zu gewährenden Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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