LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 20.01.2011
L 16 KR 176/09
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 19.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KR 102/05

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 20.01.2011 (L 16 KR 176/09) - DRsp Nr. 2011/3988

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.01.2011 - Aktenzeichen L 16 KR 176/09

DRsp Nr. 2011/3988

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 19.03.2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Beklagte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) nachfordern durfte.

Der Kläger, der bis dahin als Arbeitsloser pflichtversichert gewesen war, machte sich ab 18.01.2001 als Unternehmensberater selbständig und beantragte am 26.01.2001 die freiwillige Mitgliedschaft bei der Beklagten. Zu seinem Einkommen gab er an, dieses sei noch nicht absehbar.