LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 19.01.2012
L 9 AL 357/10
Vorinstanzen:
SG Duisburg, vom 28.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 AL 32/09

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 19.01.2012 (L 9 AL 357/10) - DRsp Nr. 2012/7874

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2012 - Aktenzeichen L 9 AL 357/10

DRsp Nr. 2012/7874

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 28.10.2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Der Kläger begehrt einen Eingliederungszuschuss für die Einstellung seiner Ehefrau.

Der Kläger ist Inhaber der Einzelfirma Hifi-Vertrieb N in F. Er entwickelt "High-End"-Hifi-Geräte, stellt diese her sowie vertreibt sie. Das Fertigungsspektrum umfasst insbesondere Röhrengeräte (Verstärker), Wandler für Phono und CD, ferner Kopfhörer sowie Lautsprecher.