Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 24.01.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung (PKV) auf eine Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung streitig.
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