Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 31.10.2008 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Kostenübernahme für ein Power-Plate-Vibrationsgerät in Anspruch.
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