LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.06.2015
L 17 U 663/12
Vorinstanzen:
SG Duisburg, vom 02.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 218/11

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.06.2015 (L 17 U 663/12) - DRsp Nr. 2015/16824

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2015 - Aktenzeichen L 17 U 663/12

DRsp Nr. 2015/16824

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 02.10.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger am 03.12.2007 einen Arbeitsunfall erlitten hat und ob ihm wegen der Folgen dieses Unfalls eine Verletztenrente zusteht.

Der Kläger war im Dezember 2007 bei der Automotive Group ISE Industries GmbH (ISE) als Maschinenbediener beschäftigt. Bereits im Januar 2007 hatte die ISE einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Im Juni 2008 wurde sie von dem Finanzinvestor Nordwind Kapital übernommen und mit Wirkung zum 31.05.2009 aus dem Handelsregister gelöscht.