LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.04.2013
L 10 P 137/11
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 17.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KA 19/09

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.04.2013 (L 10 P 137/11) - DRsp Nr. 2013/20572

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.04.2013 - Aktenzeichen L 10 P 137/11

DRsp Nr. 2013/20572

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.11.2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des zweiten Rechtszuges. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Der als Facharzt für Neurochirurgie zur vertragsärztlichen Versorgung in N zugelassene Kläger begehrt die Zahlung von 23.560,58 EUR.

Nach u.a. von den Krankenkassen beantragter Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise des Klägers in den Quartalen III/1999 bis II/2003 sprach der Prüfungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen (Prüfungsausschuss) Kürzungen i.H.v. insgesamt 1.267.436,65 Punkten aus. Der mit den gegen die jeweiligen Bescheide erhobenen Widersprüchen angerufene Beklagte unterbreitete dem Kläger mit Schreiben vom 07.07.2005 zum Abschluss der vorgenannten Quartale ein Vergleichsangebot auf Reduzierung der Kürzung um 50%. Seinem Schreiben fügte er vier Vergleichsexemplare bei und bat den Kläger, alle vier unterschrieben zurückzusenden. Sobald der Vergleich auch von den antragstellenden Krankenkassen und der Beigeladenen zu 7) unterzeichnet sei, erhalte der Kläger ein von allen Beteiligten unterzeichnetes Exemplar. Dem Schreiben lag eine Aufstellung der vom Prüfungsausschuss beschlossenen Maßnahmen mit den entsprechenden Kürzungspunkten bei.