Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.02.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Erstattung der Kosten für die von einem Belegarzt ohne eigene Kassenzulassung in einem Vertragskrankenhaus vorgenommene Leistenbruch-Operation (OP) nach der sogenannten "Sandwich"-Methode.
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