LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 13.03.2013
L 11 KA 144/11
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 31.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 73/09

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 13.03.2013 (L 11 KA 144/11) - DRsp Nr. 2013/16732

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.03.2013 - Aktenzeichen L 11 KA 144/11

DRsp Nr. 2013/16732

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 31.10.2011 abgeändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten von Klage- und Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über eine Disziplinarmaßnahme, die wegen implausibler Honorarabrechnungen in den Quartalen II/2005 bis IV/2006 verhängt worden ist.

Der am 00.00.1940 geborene Kläger ist als Arzt für Allgemeinmedizin in Brilon zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.