Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 02.09.2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 8).
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Besetzung eines Vertragsarztsitzes für Radiologie im Planungsbereich der kreisfreien Stadt C streitig.
Mit Beschluss vom 07.07.2006 stellte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe (Landesausschuss) fest, dass in C die Zulassungsbeschränkungen für Radiologen mit der Maßgabe aufzuheben sind, dass Zulassungen nur bis zum erneuten Eintreten einer Überversorgung erfolgen dürfen. Der Beschluss lautet:
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