Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.12.2006 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt 4/5 und die Beklagte 1/5 der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Beklagte berechtigt ist, aufgrund Streichung sonografischer Leistungen ärztliches Honorar in Höhe von 87.303,34 EUR für die Quartale IV/97 bis I/01 zurückzufordern.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|