Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 21.10.2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Verletzung als Arbeitsunfall, die er sich während eines Fußballturniers zugezogen hat.
Der am 00.00.1978 geborene Kläger war im Jahre 2007 Student der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen (KFH NW), Abteilung Q.
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