Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 29.01.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer therapeutischen Apheresebehandlung im J, G, nebst Fahrt- und Verpflegungskosten.
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