Der Streitwert für das Verfahren L 11 KA 61/11 B ER wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Der Antragsteller trägt drei Viertel der Kosten des Verfahrens; die Antragsgegnerin trägt ein Viertel der Kosten des Verfahrens.
I.
Der Antragsteller ist als Facharzt für Radiologie/Nuklearmedizin in einer Gemeinschaftspraxis tätig. Aufgrund eines Koorperationsvertrags mit dem Evangelischen Krankenhaus (EVK) L verrichtet er Röntgenbereitschaftsdienst außerhalb der normalen Praxiszeiten.
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