Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 03.02.2023 geändert. Die Vergütung des Antragstellers für sein im Verfahren des Sozialgerichts Köln
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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