Die Beschwerde des Antragstellers (Ast) gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
Der Antrag auf Bewilligung von PKH zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird abgelehnt.
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Bewilligung von PKH frühestens ab dem Zeitpunkt in Betracht kommt, an dem die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Ast vollständig und prüfbar dem Gericht vorliegen. Etwas anderes kann gelten, wenn das späte Einreichen der Unterlagen auf Umständen beruht, die der Ast nicht zu vertreten hat.
Hier datiert der Eilantrag vom 03.12.2008. Das
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