Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.02.2014 wird als unzulässig verworfen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
I.
Der 1966 geborene Antragsteller beantragte am 04.01.2014 beim Sozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|