LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 28.04.2009
L 21 KR 40/09 SFB
Vorinstanzen:
VG Bund - VK 3-22/09 - 20.3.2009,

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 28.04.2009 (L 21 KR 40/09 SFB) - DRsp Nr. 2009/11132

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - Aktenzeichen L 21 KR 40/09 SFB

DRsp Nr. 2009/11132

Der Antrag der Beschwerdeführerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 20.03.2009 (VK 3-22/09) über den 28.04.2009 hinaus bis zu einer Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

Gründe:

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (AS) wendet sich in der Hauptsache gegen aus ihrer Sicht bestehende Vergabefehler im Rahmen einer Arzneimittelrabattausschreibung. Sie bildet zusammen mit ihren Schwesterunternehmen D pharma GmbH und H GmbH eine unabhängige Gruppe von pharmazeutischen Unternehmen mit Sitz in I (Nordrhein-Westfalen), die ausschließlich in Deutschland tätig und u.a. mit dem Vertrieb von Generikaprodukten befasst ist.