Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25.07.2012 geändert. Den Klägern wird für das Klageverfahren ab 01.06.2012 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T, J, bewilligt. Kosten haben die Beteiligten einander im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren, in dem die Kläger vom Beklagten höhere Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum April bis September 2011 begehren.
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