LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.08.2013
L 20 SO 50/12
Vorinstanzen:
SG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen S 27 SO 325/10

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.08.2013 (L 20 SO 50/12) - DRsp Nr. 2013/20061

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.08.2013 - Aktenzeichen L 20 SO 50/12

DRsp Nr. 2013/20061

Tenor

Der Antrag der Klägerin, durch Beschluss das Zustandekommen des zwischen den Beteiligten und Herrn Q S, C, geschlossenen Vergleiches festzustellen, wird abgelehnt.

Gründe

I.

Die Beteiligten sowie Herr Q S schlossen auf Vorschlag des Gerichts (Schreiben vom 04.04.2013) einen den Rechtsstreit im Verfahren L 20 SO 50/12 beendenden Vergleich (Zustimmungserklärung Beklagte: Schriftsatz vom 09.04.2013; Zustimmungserklärung Klägerin: Schriftsatz vom 16.04.2013; Zustimmungserklärung Herr Q S: Schreiben an das Landessozialgericht vom 16.04.2013). Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergleich und die Zustimmungserklärungen der Beteiligten und des Herrn Q S Bezug genommen.