Auf die Beschwerde der Beigeladenen zu 7) wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 27.09.2011 abgeändert und der Streitwert für den Rechtsstreit
I.
Die klägerische Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat im Klageverfahren die Entscheidung des Berufungsausschuss (BA), mit der dieser die Beigeladene zu 7) zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen hat, angefochten.
Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Beigeladene zu 7) gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
II.
Die statthafte und im Übrigen zulässige Beschwerde der Beigeladenen zu 7) ist im tenoriertem Umfang begründet.
Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Berufsrichtern. Die Ausnahmevorschritten der §§
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