LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.03.2009
L 21 KR 26/09 SFB
Vorinstanzen:
VK-Bund, vom 23.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3-194/08

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.03.2009 (L 21 KR 26/09 SFB) - DRsp Nr. 2009/10077

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2009 - Aktenzeichen L 21 KR 26/09 SFB

DRsp Nr. 2009/10077

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 23.01.2009 (Az.: 3-194/08) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Es wird festgestellt, dass die Hinzuziehung eines anwaltlich Bevollmächtigten durch die Antragsgegnerinnen und die Beigeladene zu 1) notwendig war.

Gründe:

I. Umstritten ist die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen.